- Ihr Taxibetrieb für Wismar und Umgebung -
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Wann benötigen Sie eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse

Generelle Krankenfahrten ohne Genehmigung der Krankenkasse in folgenden Fällen:

  • Fahrten zu ambulanten Operationen im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis
  • Vor- und Nachbehandlungen dieser Operationen
  • Fahrten zu stationären Aufenthalten im Krankenhaus
  • Fahrten von stationären Entlassungen
  • Vorhandensein von dauerhafter Mobilitätseinschränkung
  • Pflegestufe zwei oder höher
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkmalen "B", "aG" oder "H"

 

 

Generelle Krankenfahrten mit notwendiger Genehmigung durch die Krankenkasse:

  • Fahrten zur Strahlenbehandlung
  • Fahrten zur Chemotherapie
  • Fahrten zu ambulanten Behandlungen allgemein

 

Gesetzliche Zuzahlung
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt bei Nichtvorhandensein einer Befreiung 10% des Fahrpreises - mindestens fünf, maximal 10 Euro. 
Die Zuzahlung ist pro Fahrt beim Fahrer zu entrichten.
 

 

 

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Stets sind wir bemüht, für Sie erreichbar zu sein. Telefonisch oder per Mail.

 

 

Telefon: 03841 21 23 00 03841 21 23 00

 


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