Wann benötigen Sie eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse
Generelle Krankenfahrten ohne Genehmigung der Krankenkasse in folgenden Fällen:
- Fahrten zu ambulanten Operationen im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis
- Vor- und Nachbehandlungen dieser Operationen
- Fahrten zu stationären Aufenthalten im Krankenhaus
- Fahrten von stationären Entlassungen
- Vorhandensein von dauerhafter Mobilitätseinschränkung
- Pflegestufe zwei oder höher
- Schwerbehindertenausweis mit Merkmalen "B", "aG" oder "H"
Generelle Krankenfahrten mit notwendiger Genehmigung durch die Krankenkasse:
- Fahrten zur Strahlenbehandlung
- Fahrten zur Chemotherapie
- Fahrten zu ambulanten Behandlungen allgemein
Gesetzliche Zuzahlung
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt bei Nichtvorhandensein einer Befreiung 10% des Fahrpreises - mindestens fünf, maximal 10 Euro.
Die Zuzahlung ist pro Fahrt beim Fahrer zu entrichten.